Lobe den HERRN, meine Seele, und was in mir ist, seinen heiligen Namen!
Psalm 103, 1

Mitbestimmen: Kirchenvorstand wählen 2024

Am 20. Oktober 2024 wählen die Menschen in allen evangelischen Kirchengemeinden einen neuen Kirchenvorstand. Die Wahl findet alle 6 Jahre statt.

Was macht der Kirchenvorstand?

Der Kirchenvorstand leitet die Kirchengemeinde. Der Kirchenvorstand berät und entscheidet zusammen mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer über wichtige Fragen für die Gemeinde.

Zum Beispiel:

  • Was machen wir mit dem Geld von der Kirchengemeinde?
  • Welche Veranstaltungen soll es geben?
  • Wie können sich alle Menschen bei uns willkommenfühlen?

Der Kirchenvorstand Hummeltal hat voraussichtlich 8 Mitglieder (+Pfarramtsführer). Die 8 Mitglieder setzten sich aus 6 gewählten und 2 berufenen zusammen.

Wählen gehen!

Wer darf wählen?

Du bist evangelisch und Du wohnst da, wo die Kirchengemeinde ist?

Und Du bist:

  • mindestens 14 Jahre alt und konfirmiert?
  • mindestens 16 Jahre alt und getauft?

Dann darfst Du den Kirchenvorstand wählen.

Wie kannst Du wählen?

Die Kirchengemeinde schickt Dir einige Wochen vor der Wahl einen Brief mit der Wahlbenachrichtigung und dem Stimmzettel.

Auf dem Stimmzettel steht:

  • Wen kannst du wählen?
  • Wie viele Personen darfst du wählen? Das hängt von der Größe von der Kirchengemeinde ab.

Komm in den Kirchenvorstand!

Du bist mindestens 18 Jahre alt? Und Du bist Mitglied in der evangelischen Landeskirche in Bayern? Dann darfst Du Dich in den Kirchenvorstand wählen lassen.

Du möchtest Dich wählen lassen?

Dafür gibt es 2 Möglichkeiten:

  • Du sagst Deiner Kirchengemeinde Bescheid.
  • Eine andere Person schlägt Dich bei Deiner Kirchengemeinde vor.

Das geht bis zum 01. Mai 2024.